Praxisleitfaden für Eigentümer und Grundstücksmakler Brandenburg · Quellen und Prüfmethode

Verantwortung und Nachvollziehbarkeit

Redaktion und Methodik

Die Website erklärt ein rechtlich anspruchsvolles Thema verständlich, ohne eine Rechtsberatung oder behördliche Entscheidung zu ersetzen. Hier erfahren Sie, wer die Inhalte herausgibt und wie Aussagen geprüft werden.

Wer für die Website verantwortlich ist

Herausgeber ist Luca Ingenbleek. Die Anbieterangaben finden Sie im Impressum. Es wird keine anwaltliche, behördliche oder sonstige amtliche Qualifikation behauptet.

Wie Aussagen geprüft werden

  1. 01

    Amtliche Ausgangsquellen bestimmen

    Maßgeblich sind aktuelle Gesetzestexte, amtliche Begründungen und veröffentlichte Hinweise der zuständigen Stellen.

  2. 02

    Aussagen einzeln belegen

    Rechtsstand, Verwaltungshinweise und redaktionelle Einordnung werden getrennt. Unsicherheiten und Einzelfallabhängigkeit bleiben sichtbar.

  3. 03

    Getrennte Gegenprüfungen durchführen

    Technische Prüfungen suchen nach veralteten Quellen und fehlenden Pflichtangaben. NotebookLM kontrolliert, ob der vollständige amtliche Prüfbestand im dafür vorgesehenen Notizbuch vorhanden ist. Eine vom Entwurf getrennte Zweitprüfung sucht zusätzlich nach Widersprüchen, überzogenen Formulierungen und fehlenden Grenzen. Keiner dieser Schritte ersetzt eine qualifizierte Rechtsprüfung.

  4. 04

    Den tatsächlichen Prüfstand angeben

    Ein Aktualisierungsdatum wird nur gesetzt, wenn ein Beitrag tatsächlich inhaltlich geprüft oder geändert wurde. Hinweise auf mögliche Fehler führen zunächst zu einer erneuten Prüfung.

Wofür KI eingesetzt wird – und wofür nicht

Sprachmodelle und NotebookLM können bei Recherche, Gliederung, Widerspruchssuche und Verständlichkeit unterstützen. Sie sind keine Rechtsquelle und geben keinen Beitrag automatisch frei. Wesentliche Rechtsaussagen werden an der konkreten amtlichen Fundstelle geprüft.

Automatische Systeme überwachen außerdem, ob wichtige Quellen noch erreichbar sind oder sich geprüfte Dokumente verändert haben. Ein Änderungshinweis löst eine erneute Prüfung aus; er wird nicht automatisch als neue Rechtslage übernommen.

Hinweise sind ausdrücklich willkommen

Wenn Ihnen ein Fehler, eine unklare Formulierung oder eine neue amtliche Quelle auffällt, schreiben Sie bitte an kontakt@246ebaugb.de. Bitte nennen Sie nach Möglichkeit die betroffene Seite und die konkrete Fundstelle.